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BFSG Barrierefreiheit 2026: Abmahnwelle und Pflichten

BFSG Barrierefreiheit 2026: Abmahnwelle und Pflichten

Das Thema BFSG Barrierefreiheit ist 2026 endgültig in der Praxis angekommen. Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Knapp ein Jahr später zeigt sich: Die Durchsetzung nimmt Fahrt auf, und die Zahl der Abmahnungen steigt spürbar.

Für KMU mit Webshop, Online-Buchung oder digitalen Dienstleistungen ist das ein Weckruf. Wer seine Website noch nicht barrierefrei gestaltet hat, geht ein konkretes finanzielles und rechtliches Risiko ein. Gleichzeitig kursieren viele Halbwahrheiten, was tatsächlich Pflicht ist und welche Abmahnungen überhaupt berechtigt sind. Wir bringen Klarheit in die Lage.


BFSG Barrierefreiheit: Wer betroffen ist

Das Gesetz gilt für Produkte, die seit dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die seit diesem Datum für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Betroffen sind unter anderem der gesamte Online-Handel, Hardware und Software, Bankdienstleistungen und der überregionale Personenverkehr.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Achtung: Bringen Kleinstunternehmen Produkte in Umlauf, gilt die Ausnahme nicht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall genau zu prüfen.

Verlassen Sie sich aber nicht vorschnell auf die Kleinstunternehmer-Ausnahme. Sobald Sie über einen Onlineshop Waren verkaufen, gelten Sie schnell als Anbieter eines elektronischen Geschäftsverkehrs - und damit greifen die Anforderungen unabhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl. Im Zweifel ist eine rechtliche Einordnung günstiger als eine spätere Nachrüstung unter Zeitdruck oder ein Bußgeldverfahren.

Die neue Marktüberwachung und ihre Befugnisse

Die Bundesländer haben eine gemeinsame Aufsicht geschaffen. Mit dem Staatsvertrag, der am 26. September 2025 in Kraft trat, hat die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg ihre Arbeit aufgenommen.

Die Behörde wird sowohl aktiv anhand einer Marktüberwachungsstrategie als auch stichprobenartig tätig. Stellt sie eine Unvereinbarkeit fest, fordert sie das Unternehmen auf, die Konformität herzustellen. Bleibt das aus, drohen Maßnahmen bis hin zum Bußgeld oder sogar zur Untersagung des Angebots. Die Bußgelder können je nach Verstoß bis zu 100.000 Euro betragen.

Neben dem Bußgeld ist vor allem die mögliche Untersagung des Angebots ein scharfes Schwert. Für einen Onlineshop, der seinen Umsatz über das Internet erwirtschaftet, wäre eine angeordnete Abschaltung existenzbedrohend. Auch deshalb ist es klug, das Thema BFSG nicht als lästige Formalie abzutun, sondern als geschäftskritische Anforderung zu behandeln und proaktiv anzugehen, bevor die Aufsicht oder ein Wettbewerber aktiv wird.

Die Abmahnwelle 2026 richtig einordnen

Seit Ende 2025 ist ein deutlicher Anstieg an Abmahnungen zu beobachten, der sich im ersten Quartal 2026 verstärkt hat. Spezialisierte Kanzleien und Mitbewerber prüfen Websites gezielt auf Verstöße. Die häufigsten Beanstandungen betreffen dabei nicht hochkomplexe Technik, sondern Grundlagen.

  • Fehlende Alternativtexte bei Bildern
  • Zu geringe Farbkontraste
  • Formulare, die sich ohne Maus nicht bedienen lassen
  • Fehlende oder mangelhafte Barrierefreiheitserklärung

Wichtig zu wissen: Juristen weisen darauf hin, dass viele dieser Abmahnungen rechtlich fragwürdig sind. Oft fehlt es an der vom Gesetz vorausgesetzten direkten Wettbewerbsbeziehung zwischen den Parteien. Reagieren Sie deshalb besonnen, unterschreiben Sie keine vorformulierten Unterlassungserklärungen vorschnell und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.

Diese Maßnahmen schützen Ihren Webauftritt

Der beste Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern ist eine tatsächlich barrierefreie Website. Orientierung bietet der internationale Standard WCAG, der auch der europäischen Norm zugrunde liegt. Viele wirksame Schritte sind mit überschaubarem Aufwand umsetzbar.

Konkrete erste Schritte

  • Alternativtexte für alle informativen Bilder ergänzen
  • Ausreichende Farbkontraste sicherstellen
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur gewährleisten
  • Klare Überschriftenstruktur und semantisches HTML verwenden
  • Formulare mit eindeutigen Beschriftungen und Fehlermeldungen versehen
  • Eine korrekte Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Eine professionelle Prüfung deckt die kritischen Punkte zuverlässig auf. Reine Overlay-Tools, die per Klick angeblich alles barrierefrei machen, ersetzen eine saubere technische Umsetzung dagegen nicht und stehen in der Kritik. Sie verdecken die Probleme oft nur, anstatt sie an der Wurzel zu beheben, und können die Bedienung mit Hilfsmitteln sogar verschlechtern.

Die Barrierefreiheitserklärung nicht vergessen

Ein eigener, oft übersehener Pflichtbaustein ist die Barrierefreiheitserklärung. Anbieter müssen über die Barrierefreiheit ihres Angebots informieren und darlegen, wie die Anforderungen erfüllt werden. Genau dieser Punkt taucht in vielen Abmahnungen auf, weil eine Erklärung schlicht fehlt oder unvollständig ist.

Eine gute Erklärung benennt den Stand der Barrierefreiheit, etwaige bekannte Einschränkungen und einen Kontaktweg für Rückmeldungen Betroffener. Sie sollte leicht auffindbar sein, typischerweise verlinkt im Footer Ihrer Website. Wer hier sauber arbeitet, signalisiert sowohl Nutzern als auch der Aufsicht, dass das Thema ernst genommen wird.

Barrierefreiheit als Chance begreifen

Barrierefreiheit ist mehr als Pflichterfüllung. Eine zugängliche Website erreicht mehr Menschen, verbessert die Nutzererfahrung für alle und wirkt sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung aus. Sauberes, semantisches HTML und gute Strukturen helfen Suchmaschinen und Screenreadern gleichermaßen. Wer das Thema strategisch angeht, gewinnt also doppelt.

In Deutschland leben Millionen Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen, hinzu kommt eine alternde Bevölkerung mit nachlassendem Seh- oder Hörvermögen. Diese Zielgruppen sind kaufkräftig und loyal. Wer ihnen einen barrierefreien Zugang bietet, erschließt sich messbar größere Märkte - ein Argument, das weit über die reine Rechtssicherheit hinausgeht. Hinzu kommt: Was Menschen mit Beeinträchtigung hilft, verbessert oft auch die Bedienung für alle anderen, etwa auf Smartphones oder bei schlechten Lichtverhältnissen.

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung

Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, ist Ruhe der erste Schritt. Reagieren Sie keinesfalls in Panik und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Gehen Sie stattdessen strukturiert vor:

  • Frist notieren, aber nicht vorschnell handeln
  • Prüfen lassen, ob überhaupt eine Wettbewerbsbeziehung besteht
  • Vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterzeichnen
  • Die beanstandeten Mängel technisch dokumentieren und bewerten
  • Im Zweifel auf spezialisierte rechtliche Beratung zurückgreifen

Da viele Abmahnungen rechtlich angreifbar sind, kann eine fundierte Prüfung teure überzogene Forderungen abwehren. Gleichzeitig sollten Sie die technischen Mängel ohnehin beheben - schon um beim nächsten Mal auf der sicheren Seite zu sein.

Langfristig ist Vorbeugung die beste Strategie. Eine Website, die von Anfang an sauber und barrierefrei umgesetzt ist, bietet kaum Angriffsfläche - weder für Abmahnungen noch für die Marktüberwachung. Verankern Sie Barrierefreiheit deshalb als festen Bestandteil jeder Relaunch- oder Entwicklungsentscheidung, statt sie nachträglich aufzusetzen. Das ist günstiger, nachhaltiger und qualitativ deutlich besser als eine Reparatur unter Druck.

Fazit

Das BFSG und die Barrierefreiheit sind 2026 in der Realität vieler KMU angekommen. Mit der aktiven Marktüberwachung aus Magdeburg, möglichen Bußgeldern bis 100.000 Euro und einer wachsenden Abmahnwelle ist Abwarten keine Option. Die gute Nachricht: Die häufigsten Mängel lassen sich vergleichsweise einfach beheben, und Barrierefreiheit zahlt auf Reichweite und SEO ein. Wer das Thema jetzt strukturiert angeht, verwandelt eine gesetzliche Pflicht in einen echten Wettbewerbsvorteil und schützt sich zugleich vor Abmahnungen und behördlichen Maßnahmen. Es lohnt sich also gleich mehrfach, nicht länger zu warten.

Sie sind unsicher, ob Ihre Website den Anforderungen des BFSG genügt, oder haben bereits eine Abmahnung erhalten? Cryon prüft Ihren Webauftritt aus Leipzig heraus auf Barrierefreiheit, setzt die nötigen technischen Anpassungen um und erstellt eine rechtssichere Barrierefreiheitserklärung. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung.

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