Unverbindliches Angebot erhalten
Jetzt Nachricht schreiben
Unverbindliches Angebot erhalten
Jetzt Nachricht schreiben

Cloud-Wechsel ohne Lock-in: Data Act 2026 für KMU

Cloud-Wechsel ohne Lock-in: Data Act 2026 für KMU

Der Cloud-Wechsel war für viele Unternehmen jahrelang ein Albtraum: hohe Ausstiegsgebühren, inkompatible Datenformate und Verträge, die einen Anbieterwechsel praktisch unmöglich machten. Mit dem EU Data Act, der seit dem 12. September 2025 verbindlich gilt, hat die Europäische Union diesem Lock-in den Kampf angesagt. 2026 ist das erste volle Jahr, in dem die neuen Regeln greifen - und es lohnt sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), diese Rechte aktiv zu nutzen.

Die zentrale Botschaft des Data Act lautet: Ihre Daten gehören Ihnen, und Sie müssen sie jederzeit mitnehmen können. Kapitel VI der Verordnung verpflichtet Cloud-Anbieter, den Wechsel zu einem anderen Dienstleister oder zurück in die eigene Infrastruktur ohne unverhältnismäßige Hürden zu ermöglichen. Dieser Beitrag erklärt, was das konkret für Leipziger Mittelständler bedeutet.


Was der EU Data Act seit September 2025 vorschreibt

Die Verordnung (EU) 2023/2854 ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und seit dem 12. September 2025 anwendbar. Sie gilt für alle Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten - also IaaS, PaaS und SaaS - unabhängig von ihrer Größe. Anbieter müssen seither vertragliche und technische Barrieren abbauen, die einen Wechsel erschweren.

  • Eine maximale Kündigungsfrist von zwei Monaten für die Einleitung eines Wechsels.
  • Eine verbindliche Auflistung der übertragbaren Daten und der genutzten Formate.
  • Transparenz darüber, nach welcher Rechtsordnung die Infrastruktur betrieben wird.
  • Aktive Unterstützung der Exit-Strategie des Kunden, etwa durch Bereitstellung aller relevanten Informationen.

Damit verschiebt sich die Machtbalance spürbar zugunsten der Cloud-Kunden. Was früher eine Verhandlungssache war, ist nun gesetzlich garantiertes Recht. Konkret muss der Anbieter den Wechsel innerhalb einer Übergangsphase von in der Regel bis zu 30 Tagen abschließen, sobald die Kündigungsfrist verstrichen ist. Funktionale Gleichwertigkeit beim Zielanbieter muss er dabei zwar nicht garantieren, wohl aber alle Informationen und exportierbaren Daten bereitstellen, die ein geordneter Umzug erfordert.

Wichtig ist, dass diese Pflichten nicht erst auf Nachfrage entstehen. Anbieter müssen die entsprechenden Klauseln und Informationen von sich aus in ihre Verträge aufnehmen. Für Sie als KMU heißt das: Ein Blick in den aktuellen Vertrag verrät schnell, ob ein Dienstleister die Vorgaben ernst nimmt - oder ob hier nachverhandelt werden muss.

Wechselgebühren laufen bis Januar 2027 aus

Der wirtschaftlich wichtigste Punkt für KMU ist das Ende der Wechselgebühren. Der Data Act sieht eine Übergangsphase mit reduzierten Gebühren vor. Diese sogenannten Switching- und Egress-Charges müssen bis zum 12. Januar 2027 vollständig auslaufen. Danach sind Wechselgebühren grundsätzlich verboten - mit nur sehr engen Ausnahmen.

Das ist eine Zeitenwende. Bisher konnten Datenausgangskosten einen Wechsel wirtschaftlich unattraktiv machen, weil das Herausholen großer Datenmengen pro Gigabyte abgerechnet wurde. Branchenzahlen zeigen die Größenordnung: Egress-Gebühren machen im Schnitt rund 6 Prozent der Cloud-Speicherkosten aus, und manche Anbieter berechnen bis zu 0,09 US-Dollar pro herausübertragenem Gigabyte. Bei mehreren Terabyte Geschäftsdaten summiert sich das schnell zu einer spürbaren Hemmschwelle - genau die fällt nun weg.

Wer 2026 einen Cloud-Wechsel plant, sollte das Zusammenspiel von reduzierten Übergangsgebühren und der nahenden Nullgrenze 2027 in die Kosten- und Zeitplanung einbeziehen. In manchen Fällen kann es sich lohnen, einen ohnehin geplanten Wechsel so zu terminieren, dass der Großteil des Datentransfers nach dem Stichtag erfolgt. Eine Ausnahme bleibt allerdings: Optionale Premium-Leistungen wie eine beschleunigte Migration oder eine Format-Konvertierung dürfen Anbieter weiterhin gesondert berechnen - dann aber als freiwilliger Zusatzdienst, nicht als Pflichtgebühr.

Was KMU jetzt beachten müssen

Die neuen Pflichten gelten ausdrücklich auch für kleinere Anbieter. Ein enger Sonderfall betrifft Mikro- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz: Sie sind von bestimmten Pflichten zum Produkt- und Servicedatenzugriff ausgenommen, sofern sie das Produkt selbst entworfen haben und kein größeres Partnerunternehmen den Zugriff verlangt. Sobald ein größerer Partner in der Lieferkette beteiligt ist, greift die Pflicht jedoch vollumfänglich.

Für Sie als Cloud-Kunde heißt das vor allem: Sie haben jetzt durchsetzbare Rechte. Prüfen Sie Ihre laufenden Verträge darauf, ob sie die neuen Mindestklauseln enthalten. Fehlen diese, können Sie eine Anpassung verlangen. Achten Sie dabei besonders auf drei Punkte: die Kündigungs- und Übergangsfristen, die Liste der exportierbaren Daten samt Formaten und die Frage, ob überhaupt noch Wechselgebühren ausgewiesen sind.

Exit-Strategie und Backups richtig aufstellen

Ein Recht ist nur so viel wert wie seine praktische Umsetzung. Damit ein Cloud-Wechsel im Ernstfall tatsächlich reibungslos läuft, sollten KMU eine Exit-Strategie nicht erst dann entwickeln, wenn sie wechseln wollen. Wer Datenformate, Schnittstellen und Abhängigkeiten früh dokumentiert, vermeidet böse Überraschungen.

  • Dokumentieren Sie, welche Daten in welchen Formaten gespeichert sind und welche proprietären Dienste Sie nutzen.
  • Fordern Sie vom Anbieter eine Liste der exportierbaren Daten und der unterstützten Standards an.
  • Testen Sie Datenexporte regelmäßig - ein nie geprobter Export ist kein verlässlicher Plan.
  • Verankern Sie Backups so, dass sie unabhängig vom Primäranbieter wiederherstellbar sind.

Besondere Vorsicht ist bei proprietären Diensten geboten, die sich nicht eins zu eins bei einem anderen Anbieter nachbilden lassen - etwa spezielle Datenbank- oder KI-Funktionen. Hier liegt das eigentliche Lock-in-Risiko oft nicht in den Daten selbst, sondern in der Anwendungslogik, die rund um diese Dienste gebaut wurde. Eine gute Exit-Strategie bewertet deshalb nicht nur, ob Daten exportierbar sind, sondern auch, wie aufwendig der Umbau der Anwendung beim Zielanbieter wäre.

So gehen Sie einen Anbieterwechsel praktisch an

Ein geordneter Wechsel folgt einer klaren Reihenfolge und sollte nie unter Zeitdruck improvisiert werden. Wer die Schritte vorab durchdenkt, kann die gesetzlichen Fristen souverän ausnutzen, statt von ihnen getrieben zu werden.

  • Bestandsaufnahme: Welche Dienste, Daten und Abhängigkeiten sind überhaupt betroffen?
  • Zielbild: Wohin soll es gehen - zu einem anderen Anbieter, in eine eigene Umgebung oder in ein hybrides Modell?
  • Testlauf: Migrieren Sie zuerst einen unkritischen Teil, um Formate und Schnittstellen zu prüfen.
  • Zeitplan: Berücksichtigen Sie Kündigungsfristen und den Stichtag 12. Januar 2027 für wegfallende Gebühren.
  • Absicherung: Behalten Sie während der Umstellung ein funktionierendes Backup beim Altsystem.

Worauf KMU bei neuen Verträgen achten sollten

Der Data Act entfaltet seine volle Wirkung erst, wenn Sie die neuen Rechte schon bei der Anbieterauswahl mitdenken. Ein Vertrag, der die gesetzlichen Vorgaben nur widerwillig erfüllt, ist im Ernstfall schwerer durchzusetzen als einer, der Wechsel- und Exit-Fähigkeit aktiv unterstützt. Es lohnt sich daher, vor der Unterschrift gezielt nach den entscheidenden Punkten zu fragen und die Antworten schriftlich festzuhalten.

  • Sind die Kündigungs- und Übergangsfristen klar benannt und entsprechen sie dem gesetzlichen Rahmen?
  • In welchen offenen Formaten lassen sich Ihre Daten exportieren, und gibt es dafür dokumentierte Schnittstellen?
  • Werden noch Wechsel- oder Egress-Gebühren ausgewiesen, und laufen diese vor Januar 2027 aus?
  • Welche proprietären Dienste würden einen Wechsel erschweren, und gibt es offene Alternativen?
  • Wie unterstützt der Anbieter den Umzug konkret - nur passiv oder mit aktiver Hilfe?

Wer diese Fragen früh stellt, vermeidet, sich erneut in eine Abhängigkeit zu manövrieren. Ein Cloud-Wechsel sollte schließlich nicht nur den aktuellen Lock-in lösen, sondern auch den nächsten von vornherein verhindern. Verstehen Sie die Anbieterauswahl deshalb als langfristige Entscheidung, bei der Offenheit und Exit-Fähigkeit genauso zählen wie Preis und Funktionsumfang.

Fazit

Der EU Data Act beendet die Ära des erzwungenen Lock-in. Mit dem Auslaufen der Wechselgebühren bis Januar 2027 und verbindlichen Exit-Pflichten erhalten KMU eine Verhandlungsmacht, die es vorher nicht gab. Wer diese Rechte kennt und seine Exit-Fähigkeit aktiv pflegt, gewinnt Flexibilität, kann Anbieter aus echten Wettbewerbsgründen vergleichen und senkt langfristig seine Risiken. Der beste Zeitpunkt, die eigene Cloud-Strategie zu prüfen, ist 2026 - vor dem großen Stichtag.

Sie möchten Ihre Cloud-Verträge auf die Data-Act-Konformität prüfen oder einen Anbieterwechsel sauber vorbereiten? Cryon begleitet Mittelständler aus Leipzig und Umgebung von der Bestandsaufnahme über die Exit-Strategie bis zur reibungslosen Migration. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.

Cryon hilft weiter

Cloud-Anbieter ohne Stress wechseln?

Wir planen und begleiten Ihre Migration: ohne Datenverlust, ohne Ausfall und ohne Lock-in.

Categories

Cryon IT-Dienstleistungen

Our purpose is to build solutions that remove barriers preventing people from doing their best work.

04157 Leipzig
(Mo - Fr)
(09 - 17 Uhr)